Ärztliche Gutachten
Zur Klärung des allgemeinen Gesundheitszustandes von Patienten oder zum Nachweis von krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen sind ärztliche Gutachten erforderlich.
Diese Gutachten müssen den Regeln der Rechtsnormen entsprechen. Sie dienen dem fachkundigen Nachweis eines gesundheitlichen Sachverhaltes.
Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens wird in der Regel vom Sozialgericht, der BfA oder einer anderen offiziellen Institution beauftragt.
Von einem fachlich qualifizierten Mediziner und Gutachter müssen die Gesundheitsstörungen objektiv und durch gesicherte medizinische Befunde nachvollziehbar und reproduzierbar erkannt und dargestellt werden.
Die Aufgabe des ärztlichen Gutachters wird vom mir seit vielen Jahren wahrgenommen.
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